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   BGH, 14.05.2007 - II ZR 182/06   

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https://dejure.org/2007,7743
BGH, 14.05.2007 - II ZR 182/06 (https://dejure.org/2007,7743)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2007 - II ZR 182/06 (https://dejure.org/2007,7743)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2007 - II ZR 182/06 (https://dejure.org/2007,7743)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels Feststellung von Zulassungsgründen

  • Judicialis

    AktG § 124 Abs. 3; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2; AktG § 124 Abs. 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend eine ungenaue Berufsbezeichnung des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Frankfurt/Main, 12.03.2013 - 5 O 114/12

    Keine Absage einer auf Verlangen eines Aktionärs einberufenen Hauptversammlung

    Die angegebenen Berufsbezeichnungen der vorgeschlagenen Kandidaten hält die Kammer für ausreichend, jedenfalls sind die etwaigen Verletzungen des § 127 i.V.m. 124 Abs. 3 so marginal, dass aus der Sicht eines verständigen Aktionärs für die Entscheidung über seine Teilnahme und Abstimmung bei der wahl ohne Relevanz (vgl. BGH DStR 2007, 1493 und vorgehend OLG Frankfurt AG 2007, 374).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2009 - 6 U 69/08

    Anforderungen an die Mitteilung des Mehrheitsaktionärs an die

    Denn die Berufsangabe der zur Wahl aufgestellten Kandidaten in der Bekanntmachung der Tagesordnung dient dem Zweck, der Hauptversammlung die Bildung eines Eignungsurteils zu ermöglichen (Regierungsbegründung BT-Drucks 13/9712 Seite 17, 1inke Spalte; BGH DStR 2007, 1493; Hüffer, a.a.O., § 124 Rn. 16).
  • LG Düsseldorf, 25.04.2008 - 39 O 144/07

    Unzulässigkeit der Nebenintervention eines Streithelfers bei verspäteter

    Jedenfalls fehlt einem etwaigen Verstoß jegliche Relevanz (siehe BGH DStR 2007, 1493).
  • LG München I, 28.01.2010 - 5 HKO 15937/09

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen der AG: Anfechtungsbefugnis eines

    Soweit in der jüngeren Rechtsprechung hierzu allerdings diese Ansicht vertreten wird, die unzureichende Angabe des Berufs einer zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagenen Person beinhalte keinen relevanten Gesetzesverstoß (vgl. BGH DStR 2007, 1493 m. Anm. Goette; OLG Frankfurt ZIP 2007, 232, 233), vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
  • LG Frankfurt/Main, 06.06.2008 - 5 O 11/08

    Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschluss: Rechtsmissbrauch wegen

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 14.5.2007 - II ZR 182/06 - DStR 2007, 1493) im Anschluss an die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21.3.2006 (- 10 U 17/05 - AG 2007, 374; a. A.: LG München I, Urteil vom 26.4.2007 - 5 HKO 12846/06 - Konzern 2007, 448) ist der hier gerügte Verstoß gegen § 124 Abs. 3 AktG nur marginaler Art ("selbständiger Kaufmann" statt " konkrete kaufmännische Tätigkeit", "angestellter Diplombetriebswirt" bzw. "angestellter Diplom Ingenieur" statt "angestellter Diplombetriebswirt bzw. angestellter Diplom Ingenieur bei einer bestimmten Gesellschaft") und aus der Sicht eines verständigen Aktionärs für die Entscheidung über seine Teilnahme und die Abstimmung bei der Wahl ohne Relevanz, zumal er es selbst in der Hand hat, durch Nachfrage in der Hauptversammlung die Information über die konkrete Tätigkeit zu erlangen.
  • LG Düsseldorf, 18.11.2009 - 41 O 147/08

    Einberufungsmangel für eine Hauptversammlung einer Gesellschaft durch Nachweis

    Ein Bekanntmachungsfehler kann dann die Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses nicht ermöglichen, wenn er so marginal ist, dass ihm die erforderliche Relevanz fehlt (BGH Der Betrieb 2003, 383 ff. sowie BGH, Beschluss vom 04.05.2007 - II ZR 182/06).
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